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Ich habe die Frist für das Formular 210 verpasst, was soll ich tun?

Veröffentlicht am 26. Oktober 2025

Verpasste Frist für Formular 210

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen und nicht steuerlich im Land ansässig sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie das Formular 210 einreichen müssen.

Dieses Formular dient dazu, Ihre Steuern als Nichtansässiger zu deklarieren, unabhängig davon, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder nicht.

Aber wenn Sie dies lesen, haben Sie wahrscheinlich die Frist verpasst. Keine Sorge, nicht alles ist verloren.

Obwohl eine verspätete Einreichung Zuschläge oder Zinsen mit sich bringen kann, können Sie die Situation leicht klären, wenn Sie schnell handeln.

In diesem Leitfaden erklären wir Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn Sie das Formular 210 nicht rechtzeitig eingereicht haben, welche Zuschläge die Steuerbehörde anwendet und wie Sie Ihre Situation ohne Komplikationen regulieren können.

1. Verstehen Sie, welche Steuer Sie nicht eingereicht haben

Das Erste ist zu identifizieren, welche Art von Formular 210-Deklaration Sie verpasst haben, da die Fristen und Konsequenzen je nach Fall unterschiedlich sind.

🔹 Nicht vermietete Immobilien (zugerechnetes Einkommen)

Wenn Sie ein Zweitwohnsitz in Spanien haben, den Sie nicht vermieten, müssen Sie einmal im Jahr das Formular 210 einreichen und das entsprechende zugerechnete Einkommen deklarieren.

Die Steuer wird auf Basis des Katasterwerts der Immobilie berechnet.

  • Deklarierter Zeitraum: vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres.
  • Einreichungsfrist: vom 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres.

📘 Beispiel: Das zugerechnete Einkommen für 2024 wird im gesamten Jahr 2025 deklariert, mit einer Frist bis zum 31. Dezember.

🔹 Vermietete Immobilien (reales Einkommen)

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie die im Laufe des Jahres erzielten Einkünfte deklarieren.

Seit 2024 wird diese Steuer nicht mehr vierteljährlich, sondern einmal jährlich eingereicht.

  • Deklarierter Zeitraum: Kalenderjahr (z. B. vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025).
  • Einreichungsfrist: vom 1. bis 20. Januar des Folgejahres.

📘 Beispiel: Wenn Sie Ihre Immobilie im Jahr 2025 vermietet haben, müssen Sie das Formular 210 zwischen dem 1. und 20. Januar 2026 einreichen.

🔹 Verkauf einer Immobilie (Kapitalgewinn)

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkauft haben, sind Sie auch verpflichtet, das Formular 210 für den aus dem Verkauf erzielten Kapitalgewinn einzureichen.

  • Frist: 4 Monate ab dem Verkaufsdatum.

📘 Beispiel: Wenn Sie eine Immobilie am 15. Mai 2025 verkauft haben, endet die Frist zur Einreichung der Steuer am 15. September 2025.

2. Reichen Sie das Formular 210 so schnell wie möglich ein

Sobald Sie feststellen, dass die Frist abgelaufen ist, warten Sie nicht länger.

Die verspätete freiwillige Einreichung der Erklärung ist der beste Weg, um Zuschläge zu reduzieren und guten Willen gegenüber der Steuerbehörde zu zeigen.

Je länger Sie warten, desto höher wird der Zuschlag sein.

3. Welche Zuschläge erhebt die Steuerbehörde bei verspäteter Einreichung?

Wenn Sie das Formular 210 nach Ablauf der Frist einreichen, erhebt die Steuerbehörde einen automatischen Zuschlag, abhängig von der seit dem Fälligkeitsdatum verstrichenen Zeit.

  • Verspätung von weniger als 3 Monaten: 1% Zuschlag für jeden Monat Verspätung.
  • Verspätung zwischen 3 und 12 Monaten: der monatliche Zuschlag von 1% gilt weiterhin bis zu einem Maximum von 12%.
  • Mehr als 12 Monate: fester Zuschlag von 15%, zuzüglich Verzugszinsen.

📘 Beispiel: Wenn die Erklärung am 31. Dezember 2024 fällig war und Sie sie am 15. Juli 2025 einreichen (6 Monate zu spät), beträgt der Zuschlag 6%. Wenn Sie bis Februar 2026 warten (mehr als ein Jahr), beträgt der Zuschlag 15% zuzüglich der entsprechenden Zinsen.

💡 25% Rabatt: wenn Sie den Zuschlag innerhalb der von der Steuerbehörde in ihrer Mitteilung angegebenen Frist zahlen, können Sie von einer Ermäßigung von 25% profitieren.

4. Was passiert nach einer verspäteten Einreichung?

Wenn Sie das Formular 210 zu spät einreichen, zahlen Sie zuerst den Hauptbetrag der Steuer.

Dann sendet Ihnen die Steuerbehörde eine Mitteilung mit dem entsprechenden Zuschlag.

Der übliche Prozess ist wie folgt:

  • Erster Brief (vorgeschlagene Veranlagung): Die Steuerbehörde informiert Sie über den Gesamtbetrag des Zuschlags.
  • Zweiter Brief (endgültige Veranlagung): enthält Zahlungsanweisungen.

Erst nach Erhalt der zweiten Mitteilung können Sie den Zuschlag bezahlen.

Und wenn Sie außerhalb Spaniens leben, können Sie bequem aus dem Ausland bezahlen, per Überweisung oder Online-Zahlung.

5. Was passiert, wenn Sie es nie einreichen?

Die Missachtung der steuerlichen Verpflichtung kann zu größeren Strafen führen.

Die Steuerbehörde kann die nicht eingereichten Steuern der letzten vier Jahre einfordern, zusammen mit Zinsen, Zuschlägen und Bußgeldern.

Darüber hinaus, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, ohne Ihre früheren Formulare eingereicht zu haben, können Sie die vom Käufer einbehaltenen 3% nicht zurückfordern, bis Sie Ihre Situation regularisiert haben.

6. Wie man verhindert, dass es wieder passiert

Sobald Sie Ihre verspäteten Erklärungen eingereicht haben, ist es wichtig zu verhindern, dass es wieder passiert.

  • Richten Sie automatische Erinnerungen ein: bei Spain210 benachrichtigen wir Sie jedes Mal, wenn eine neue Frist naht.
  • Bewahren Sie Ihre IBI-Belege und den Katasterwert auf: Sie werden sie jedes Jahr benötigen.
  • Lassen Sie die Einreichung nicht bis zur letzten Minute warten: reichen Sie im Voraus ein und vermeiden Sie unnötige Zuschläge.
  • Halten Sie Ihre steuerlichen Informationen auf dem neuesten Stand: Adresse, NIE und Kontaktdaten müssen bei der Steuerbehörde korrekt sein.

Benötigen Sie Hilfe bei einer verspäteten Einreichung?

Wenn Sie die Frist für das Formular 210 verpasst haben, keine Sorge, bei Spain210 können wir Ihnen helfen, die Situation einfach zu klären.

Unser Team wird Ihre Situation überprüfen, die genauen Zuschläge berechnen und Ihre verspäteten Erklärungen sicher und korrekt einreichen.

💡 Vermeiden Sie Bußgelder, Zinsen und Komplikationen.

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