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Wie man herausfindet, ob man 2% oder 1,1% im Formular 210 für Nichtansässige anwendet

Veröffentlicht am 27. Oktober 2025

Prozentsatz Formular 210 berechnen

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen und nicht steuerlich ansässig sind, sind Sie verpflichtet, jedes Jahr das Formular 210 einzureichen, auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten.

In diesem Fall geht es nicht darum, reale Einkünfte zu deklarieren, sondern ein zugerechnetes Einkommen, also einen theoretischen Betrag, den die Steuerbehörde als Ertrag für die Verfügbarkeit der Immobilie ansieht.

Einer der Aspekte, der bei Nichtansässigen die meisten Zweifel aufwirft, ist, welcher Prozentsatz auf den Katasterwert der Immobilie anzuwenden ist: 2 % oder 1,1 %?

Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, wie man es korrekt berechnet.

1. Welchen Prozentsatz muss ich anwenden: 2 % oder 1,1 %?

Die Steuerbehörde legt zwei verschiedene Prozentsätze zur Berechnung des zugerechneten Einkommens von Nichtansässigen fest:

  • 2 % des Katasterwerts, als allgemeine Regel.
  • 1,1 %, wenn sich die Immobilie in einer Gemeinde befindet, in der der Katasterwert durch einen in den letzten 10 Jahren genehmigten Wertbericht überarbeitet wurde.

Mit anderen Worten:

  • Wenn der Katasterwert Ihrer Immobilie im letzten Jahrzehnt nicht aktualisiert wurde, wenden Sie 2 % an.
  • Wenn das Katasteramt ihn kürzlich (in den letzten 10 Jahren) überarbeitet hat, wenden Sie 1,1 % an.

2. Warum gibt es diesen Unterschied?

Vor 2015 galt der ermäßigte Satz von 1,1 % für Gemeinden mit Katasterrevisionen, die seit 1994 durchgeführt wurden.

Die Vorschriften haben sich jedoch geändert: seit dem 1. Januar 2015 können nur Gemeinden, deren Katasterbewertung in den letzten 10 Jahren aktualisiert wurde, 1,1 % anwenden.

Deshalb wenden viele Eigentümer fälschlicherweise weiterhin den ermäßigten Satz an, obwohl sie tatsächlich 2 % anwenden müssten.

3. Wie Sie herausfinden, welcher Prozentsatz für Ihre Immobilie gilt

Um herauszufinden, ob Ihre Gemeinde eine aktuelle Katasterrevision hat, können Sie dies einfach überprüfen auf:

  • Dem IBI-Beleg, auf dem das Jahr der letzten Katasterrevision angegeben ist.
  • Dem Kataster, über dessen offizielle Website (Generaldirektion des Katasters).
  • Der Steuerbehörde, die jedes Jahr eine Liste der Gemeinden veröffentlicht, in denen 1,1 % gilt.
📘 Klicken Sie hier, um die Liste der Gemeinden (nach Region) zu sehen, die 1,1 % zur Berechnung des zugerechneten Einkommens im Jahr 2021 anwenden können.

Die übrigen Gemeinden (die nicht auf der Liste stehen) müssen 2 % als zugerechneten Prozentsatz anwenden.

4. Praktisches Berechnungsbeispiel

Nehmen wir an, Sie haben eine Immobilie mit einem Katasterwert von 120.000 €.

Wenn die Katasterrevision vor 2015 liegt, wäre die Berechnung:
120.000 € × 2 % = 2.400 € zugerechnetes Einkommen.

Wenn die Revision nach 2015 durchgeführt wurde, würden Sie den ermäßigten Satz anwenden:
120.000 € × 1,1 % = 1.320 € zugerechnetes Einkommen.

Dieser Betrag (2.400 € oder 1.320 €) ist nicht das, was Sie zahlen, sondern die Grundlage, auf der die entsprechende Steuer im Formular 210 berechnet wird.

5. Welcher Zeitraum wird deklariert

Das zugerechnete Einkommen wird für das Vorjahr berechnet.

Das zugerechnete Einkommen, das dem Jahr 2024 entspricht, wird beispielsweise im gesamten Jahr 2025 deklariert, mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2025.

6. Vermeiden Sie Fehler und reichen Sie Ihr Formular 210 korrekt ein

Einer der häufigsten Fehler bei nichtansässigen Eigentümern ist die Verwendung des falschen Prozentsatzes oder das Vergessen, das Formular rechtzeitig einzureichen.

Bei Spain210 stellen wir sicher, dass wir den korrekten Prozentsatz gemäß Ihrer Gemeinde, dem aktualisierten Katasterwert und den geltenden Vorschriften anwenden.

Unser System berechnet automatisch Ihr zugerechnetes Einkommen und generiert Ihre Erklärung, die zur Einreichung bei der Steuerbehörde bereit ist.

💡 In weniger als 3 Minuten können Sie Ihr Formular 210 korrekt, sicher und ohne Komplikationen einreichen.