Anleitung zum Ausfüllen des Formulars 210 für Nichtansässige (AEAT)
Veröffentlicht am 16. Oktober 2025
Das Formular 210 ist das offizielle Formular der spanischen Steuerbehörde (AEAT), das von Nichtansässigen in Spanien eingereicht werden muss, die Einkünfte auf spanischem Hoheitsgebiet erzielen, sei es durch den Besitz einer Immobilie, deren Vermietung oder Verkauf.
Obwohl es komplex erscheinen mag, ist das Ausfüllen einfach, wenn Sie wissen, welche Informationen in jedem Abschnitt erforderlich sind. Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie das Formular 210 ausfüllen, mit praktischen Beispielen und allen aktualisierten Anweisungen gemäß den geltenden Vorschriften der Steuerbehörde.
Wer muss das Formular 210 einreichen?
Alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht in Spanien ansässig sind und irgendeine Art von Einkommen auf spanischem Hoheitsgebiet erzielen, müssen das Formular 210 einreichen, einschließlich:
- Eigentümer von nicht vermieteten Immobilien in Spanien.
- Nichtansässige Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten.
- Nichtansässige Personen, die eine Immobilie verkaufen.
Es muss auch von Erben oder Miteigentümern von Immobilien eingereicht werden, da das Formular für jeden Eigentümer und jede Immobilie einzeln eingereicht werden muss.
Erforderliche Unterlagen vor dem Ausfüllen des Formulars 210
Stellen Sie vor dem Start sicher, dass Sie die folgenden Informationen zur Hand haben:
- Ausländeridentifikationsnummer (NIE).
- Immobiliendaten (vollständige Adresse und Katasterreferenz).
- Katasterwert, der auf dem IBI-Beleg erscheint.
- Mietbeträge oder Verkaufspreis, je nach Fall.
- Besteuerungszeitraum (Steuerjahr, auf das sich die Erklärung bezieht).
- Bankdaten, falls eine Zahlung oder Rückerstattung anfällt.
💡 Wenn Sie das Formular noch nicht haben, können Sie das Formular 210 hier herunterladen, wo wir Schritt für Schritt erklären, wie Sie es von der offiziellen Website der Steuerbehörde erhalten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars 210
Im Folgenden erklären wir die Hauptabschnitte des Formulars 210 AEAT gemäß der auf der elektronischen Plattform der Steuerbehörde verfügbaren Version.
1. Identifizierung des Erklärenden
- NIF/NIE: Geben Sie Ihre Steuernummer ein.
- Nachname und Vorname oder Firmenname: Geben Sie Ihre persönlichen Daten genau so ein, wie sie in Ihren Unterlagen stehen.
- Land des steuerlichen Wohnsitzes: Geben Sie das Land an, in dem Sie normalerweise wohnen.
Wenn die Immobilie mehrere Eigentümer hat, muss jeder sein eigenes Formular 210 einreichen.
2. Besteuerungszeitraum
Hier wird der Zeitraum angegeben, auf den sich das Einkommen bezieht:
- Jahr: das Jahr, auf das sich die Erklärung bezieht (z. B. 2025).
- Zeitraum:
- Bei einer nicht vermieteten Immobilie markieren Sie "0A" (jährliche Erklärung).
- Bei einer Vermietung markieren Sie seit der Änderung von 2024 ebenfalls "0A" (jährliche Einreichung).
- Bei einem Verkauf lassen Sie es leer, da das Formular nur einmal nach der Übertragung eingereicht wird.
3. Einkommensart (Einkommensschlüssel)
Dies ist ein wichtiger Punkt des Formulars 210. Sie müssen den Schlüssel auswählen, der der Art des von Ihnen erklärten Einkommens entspricht:
- Schlüssel 01: Einkünfte aus städtischen Immobilien (zugerechnetes Einkommen).
- Schlüssel 02: Einkünfte aus vermieteten Immobilien (Miete).
- Schlüssel 28: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien.
4. Daten der Immobilie oder des Zahlers
In diesem Abschnitt werden die Daten des Vermögenswerts oder der Person, die das Einkommen generiert, detailliert aufgeführt:
- Katasterreferenz der Immobilie.
- Vollständige Adresse (Straße, Nummer, Gemeinde und Provinz).
- Bei Vermietung geben Sie die Daten des Mieters oder Pächters an.
5. Steuerbemessungsgrundlage
Hängt von der Art des von Ihnen erklärten Einkommens ab:
- Zugerechnetes Einkommen (nicht vermietete Immobilie): Wird berechnet, indem ein Prozentsatz des Katasterwerts angewendet wird (1,1 % oder 2 % je nach Gemeinde).
Beispiel: Katasterwert 100.000 € → Steuerbemessungsgrundlage 1.100 € (1,1 %). - Mieteinkommen: Der Gesamtbetrag, der während des Jahres erhalten wurde, wird deklariert (ohne Mehrwertsteuer und Kosten). Wenn Sie in der EU, Norwegen oder Island wohnen, können Sie Kosten wie Reparaturen, Versicherungen oder Gemeinschaftsgebühren abziehen.
- Verkauf von Immobilien: Die Steuerbemessungsgrundlage ist der erzielte Gewinn (Verkaufspreis – Kaufpreis – abzugsfähige Kosten).
6. Steuersatz und Bruttosteuer
Wenden Sie den Satz an, der Ihrem Wohnsitzland entspricht:
- 24 % wenn Sie außerhalb der EU, Norwegens oder Islands wohnen.
- 19 % wenn Sie in der EU, Norwegen oder Island wohnen.
Beispiel: Steuerbemessungsgrundlage 1.100 € × 24 % = 264 € Steuer.
7. Ergebnis der Erklärung
Wenn die Steuer zu zahlen ist, markieren Sie die Option "Ingreso" (Zahlung) und wählen Sie die Zahlungsmethode:
- Lastschrift von einem spanischen Bankkonto.
- Zahlung bei einer kooperierenden Einrichtung (autorisierte Bank).
Wenn das Ergebnis eine Rückerstattung ist (z. B. nach einem Verkauf mit 3 % Quellensteuer), markieren Sie die Option "Devolución" (Rückerstattung) und geben Sie Ihr Bankkonto (IBAN) an.
Einreichungsfristen für das Formular 210
Wenn Sie wissen möchten, wann das Formular 210 je nach Einkommensart (nicht vermietete Immobilie, Miete oder Verkauf) eingereicht wird, konsultieren Sie unsere detaillierte Anleitung zu den Fristen hier.
Häufige Fehler beim Ausfüllen des Formulars 210
- Vergessen, jede Immobilie separat zu deklarieren.
- Verwechseln des Einkommensschlüssels (01, 02 oder 28).
- Verwendung des Kaufwerts anstelle des Katasterwerts für das zugerechnete Einkommen.
- Nicht korrekte Anwendung des Steuersatzes je nach Wohnsitzland.
- Weglassen von abzugsfähigen Kosten, obwohl ein Anspruch darauf besteht (EU, Norwegen oder Island).
Das Vermeiden dieser Fehler spart Ihnen Zeit und mögliche Strafen.
Abschließende Empfehlungen
- Reichen Sie das Formular innerhalb des entsprechenden Zeitraums ein, um Zuschläge zu vermeiden.
- Bewahren Sie eine Kopie des Einreichungs- und Zahlungsbelegs auf.
- Wenn Sie mehr als eine Immobilie haben, machen Sie für jede eine Erklärung.
- Verwenden Sie das offizielle Tool der AEAT oder einen spezialisierten Dienst wie Spain210, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist.
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